§ 38 - N I C O L I N I

Vgl § 1119.  ¶  Zur heroischen Jurisprudenz § 939.  ¶  Zur politischen Billigkeit §§ 320 und 949.  ¶  Zur Vaterland hauptsächlich als res patrum § 584 und passim.  ¶  Zur heroischen Natur dieser Väter und zu den heroischen Taten, die ihnen diese ihre Natur eingab, § 917, kombiniert mit § 668, auch für den Hochmut, den Geiz und die Grausamkeit der römischen Patrizier gegenüber der Plebs und den Hinweis auf Livius.  ¶  Der hl. Augustinus hat keinen Traktat mit dem Titel de virtute romanorum hinterlassen. Aber vielleicht wollte Vico entweder auf Buch II, Kap. 18 (vgl. hier weiter unten § 668) oder auf Buch V, Kap. 12 sqq.von De civitate Dei anspielen.  ¶  Zur «Meinung» der Gelehrten über den Heroismus der ersten Völker § 666 und vgl. 677.  ¶  Zu den Publilischen und Poetelischen Gesetzen §§ 1044-105.  ¶  Zum heroischen (aristokratischen) Charakter des Zwölftafelgesetztes passim, besonders §§ 985 und 1429. (NICOLINI I, 28)