§ 38 - N I C O L I N I
Vgl § 1119.
¶ Zur heroischen Jurisprudenz § 939.
¶ Zur politischen Billigkeit §§ 320 und 949.
¶ Zur Vaterland hauptsächlich als
res patrum § 584 und
passim.
¶ Zur heroischen Natur dieser Väter und zu den heroischen Taten, die ihnen diese ihre Natur eingab, § 917, kombiniert mit § 668, auch für den Hochmut, den Geiz und die Grausamkeit der römischen Patrizier gegenüber der Plebs und den Hinweis auf Livius.
¶ Der hl. Augustinus hat keinen Traktat mit dem Titel
de virtute romanorum hinterlassen. Aber vielleicht wollte Vico entweder auf Buch II, Kap. 18 (vgl. hier weiter unten § 668) oder auf Buch V, Kap. 12 sqq.von
De civitate Dei anspielen.
¶ Zur «Meinung» der Gelehrten über den Heroismus der ersten Völker § 666 und vgl. 677.
¶ Zu den Publilischen und Poetelischen Gesetzen §§ 1044-105.
¶ Zum heroischen (aristokratischen) Charakter des Zwölftafelgesetztes
passim, besonders §§ 985 und 1429. (NICOLINI I, 28)