§ 52 - N I C O L I N I

Vico vermischt hier das, was Herodot II, 36 über die Schreibweise von rechts nach links der Ägypter und über ihre doppelte Schrift, hieratisch und demotisch, sagt, mit dem, was Diodor I, 44 von ihren drei Zeitaltern sagt. Auch handelt nicht von ihrer Sprache, sondern allein von ihrer "triplex scribendi ratio" ~Johannes Scheffer aus Straßburg in De natura et constitutione philosophiae italicae seu pythagoricae (Upsala 1644), Neuauflage Wittemberg 1701, p. 25. S. auch Marsham pp. 37-38 und vgl. weiter unten § 437.  ¶  "Der 'gelehrteste der Römer'" wird Varro genannt von Cicero, Brutus 56; Academ. post. I, 3; Quintilian X, 1, 95; XII, 11, 24; Plinius, N. h. VII, 30 (31), 115; dem hl. Augustinus, De civ. Dei IV, 1 und VI, 2.  ¶  Unter dem Titel De antiquitatibus rerum humanarum divinarumque überliefert Augustinus in einer Zusammenfassung op. cit. VI, 3 sqq. die einundvierzig Bücher der verschollenen Enzyklopädie von Varro.  ¶  Indem Vico sich die varronische Dreiteilung der Zeiten (vgl. {bmc schalt01.bmp} Censorinus, De die natalicio, 21) zu eigen macht, modifiziert er sie in dem Sinn, daß jedes Volk vor den historischen Zeiten eine "dunkle Zeit" oder ein "Zeitalter der Götter" gehabt habe, das bei allen neunhundert Jahre gedauert habe, und eine "mythische Zeit {tempo favoloso}" oder ein "Zeitalter der Heroen" von zweihundert Jahren. Daher die häufigen Behauptungen in der Scienza nuova, daß zwischen den "Gründern der Nationen" oder "der Völker", die zu Beginn {A principio, nicht: al principio} der "dunklen Zeit" lebten und den "Schriftstellern" oder den schriftlichen Überlieferern der mündlichen Tradition, die erst in historischen Zeiten aufzutauchen begannen, bei allen Nationen "mehr als zwei tausend Jahre" verstrichen, und zwischen eben diesen Gründern der Nationen und den "Philosophen", die ihrerseits erst die Zeiten fortgeschrittener Zivilisation auftauchten, etwa zweitausend Jahre.  ¶  Daß Varro den lateinischen Wörtern {alle voce latini} immer "lateinische Ursprünge", niemals griechische zuschrieb, bechäftigte Vico seit er 1712 die Seconda riposta al "Giornale de´ letterati d´Italia" schrieb. Vgl. Opp. I, 144.  ¶  Zum Hinweis auf die XII Tafeln §§ 284 und 1436. (NICOLINI I, 37)