§ 318 - N I C O L I N I

Daß Grotius, Selden und Pufendorf zum Gegenstand ihrer Abhandlungen ausschließlich die Beziehungen unter den schon zivilisierten Völkern machen, ist formal ungenau, sei es, weil ihre Werke (und vor allem das von Selden) oft über das reine internationale Recht hinausgehen {esulano... dal mero diritto internazionale}, sei es, weil sie durchaus auch {non mancano di considerare anche...} den Menschen im Naturzustand oder die Zeit der Anfänge /Ursprünge (§ 314) berücksichtigen {considerano}. Aber es ist eine substantiell richtige Behauptung, insofern diese drei tatsächlich die Untersuchung {lo studio delle vicende} der Vorgänge/Ereignisse vernachlässigen, die allen Völkern gemeinsam sind und durch welche die Menschheit von der Bestialität /Wildheit {ferinità} zur «voll entfalteten Vernunft» gelangt. Jene Untersuchung also, die das Hauptthema der Neuen Wissenchaft ist /// Diese Untersuchung ist das Hauptthema der Scienza nuova {Quello studio ch`è argomento precipuo della Scienza nuova} . (NICOLINI I, 109/10)