§ 397 - N I C O L I N I

Pufendorf, op. cit. II, 2, 2, stellt zwar die Hypothese vom Menschen auf {propone bensì l´ipotesi} , der allein und ohne göttliche Hilfe in diese Welt geworfen sei /ist {gettato} (s. schon oben anläßlich von § 338); aber nicht zufrieden damit, sich an dergleichen Stelle gegen Hobbes und Spinoza zu wenden, so wie er sich schon an anderer Stelle (I, 2, 6) gegen Grotius gewandt hatte, fügt er hinzu, daß er, überzeugt von der «divinarum auctoritate literarum», bekennen müsse, daß das menschliche Geschlecht niemals in diesem unglückseligen Naturzustand gelebt haben könne {non era vissuto mai; freie Ü} . Jedoch auch hier, wie im Falle von Grotius (§ 395) handelt es sich um eine Einschränkung als reiner Vorsichtsmaßnahme {riserva meramente precauzionale} : weshalb Vico nicht darauf einging.  ¶  Zahlreich und teilweise ziemlich heftig (wie z.B. diejenige, die von ~~~Nikolaus Beckman {Nicola Becman} entfacht wurde und auch Folgen praktischer Natur hatte) waren die Polemiken, die das erscheinen des Werkes von Pufendorf begeliteten: zu Zeiten Vicos kannte man zu ihnen {intorne a esse} eine Dissertatio epistolica eines Iulius Rondinus, die zusammen mit den Antworten Pufendorfs selbst an seine Gegner in dem Band Eris scandica, qua adversus libros «De Iiure naturali et gentium» obiecta diluuntur {...Vorwürfe ....aufgelöst /entkräftet werden} (Frankfurt am Main {sul Meno} , 1686). Derjenige, durch den er entsprechend der speziellen Anspielung Vicos «getadelt wurde», ist der Doktor Iosua Schwarz, der 1672 in London ein Index quarundam novitatum quas dominus Samuel Pufendorf eddidit contra orthodoxa fundamenta: daher die «besondere Abhandlung» Pufendorfs, auf die sich Vico ebenfalls bezieht, oder die Apologie pro se et suo libro contra auctorem libelli famosi (Eris scandica, Neuaflage {ritstampa} Frankfurt und Leipzig 1759, pp. 11-68).  ¶  «wie wir hörten, auch Cicero...sagte»: im § 335. (NICOLINI I, 143)