§ 802 - N I C O L I N I
Vgl. § 659, wobei hinzuzufügen ist
{aggiungendo}, daß die Beobachtung/Bemerkung
{osservazione} über die Ehen mit fremden Frauen
{istraniere} und die Bastarde als Thronfolger in der
Scienza nuova seconda an die Stelle der anderen beiden in den
Notae zum
Universalen Recht (
Opp., II, 678-79) treten:
a) die Bestrafung des Mordes mit einer einfachen Geldstrafe (
Il, XVIII, 498-99, und vgl. oben § 684) ist Zeichen
{indizio} für weitaus spätere Zeiten als jenen heroischen, die, unter anderem, von einer brutalen/wilden Strenge in den Strafen charakterisiert ist;
b) der Vergleich mit dem Richter, der spät zum Abendesen kommt wegen der vielen Rechtsstreite, die er hat schlichten müssen (
Od., XII, 439-40), ist seinerseits Zeichen für Zeiten, in denen die Verleumdung/das falsche Gerücht große Fortschritte gemacht hatte
{nei quali la calunnia aveva percorso moto cammino} und die Sitten der guten alten Zeit
{del buon tempo antico} schon verdorben waren. Es mag sein
{Può darsi che...}, daß die Schwäche dieser zweiten Beobachtung/Bemerkung
{osservazione} Vico veranlaßte, sie zu unterdrücken: was dann das Motiv für die Streichung der ersten angeht, vgl. § 1273. (NICOLINI II, 22)