§ 802 - N I C O L I N I

Vgl. § 659, wobei hinzuzufügen ist {aggiungendo}, daß die Beobachtung/Bemerkung {osservazione} über die Ehen mit fremden Frauen {istraniere} und die Bastarde als Thronfolger in der Scienza nuova seconda an die Stelle der anderen beiden in den Notae zum Universalen Recht (Opp., II, 678-79) treten: a) die Bestrafung des Mordes mit einer einfachen Geldstrafe (Il, XVIII, 498-99, und vgl. oben § 684) ist Zeichen {indizio} für weitaus spätere Zeiten als jenen heroischen, die, unter anderem, von einer brutalen/wilden Strenge in den Strafen charakterisiert ist; b) der Vergleich mit dem Richter, der spät zum Abendesen kommt wegen der vielen Rechtsstreite, die er hat schlichten müssen (Od., XII, 439-40), ist seinerseits Zeichen für Zeiten, in denen die Verleumdung/das falsche Gerücht große Fortschritte gemacht hatte {nei quali la calunnia aveva percorso moto cammino} und die Sitten der guten alten Zeit {del buon tempo antico} schon verdorben waren. Es mag sein {Può darsi che...}, daß die Schwäche dieser zweiten Beobachtung/Bemerkung {osservazione} Vico veranlaßte, sie zu unterdrücken: was dann das Motiv für die Streichung der ersten angeht, vgl. § 1273. (NICOLINI II, 22)