§ 882 - N I C O L I N I

882-889. -Von den verschiedenen, zu verschiedenen Zeiten formulierten und in diesen Paragraphen erwähnten Anklagen gegen Homer stammt die letzte, aber nur teilweise, von Cicero, der anläßlich (unter anderem) der Entführung des Ganymed, damit dieser Zeus als Mundschenk diene, nicht etwa gleichlautend mit der Behauptung Vicos schrieb {scriveva.., non già, conforme (ADV??) l´asserzione del Vico, che...}, daß Homer «die Menschen zu Göttern und die Götter zu Menschen» macht, sondern einfach (Tusc., I, 26) : «Fingebat haec Homerus et humana ad deos transferebat». Ja er fügte hinzu: «Divina mallem {malo, malui, malle: vorzeiehn, lieber volln} ad nos»: wegen welcher Bevorzugung er von St. Augustinus sowohl in De civ. Dei, IV, 26, wie auch in den Confessiones, I, 16, gelobt wurde. Was nun die anderen Anklagen angeht, so werden sie mehr oder weniger ausführlich in dem angeführten antihomerischen Kapitel der Poetik des Scaliger besprochen {sono ragionate}, in dem man nicht einmal davor zurückschreckt {non si recede (verichten, zurücktreten) nemmeno da...}, einige Verse {qualche versO}, z.B. Il., VI, 443, «ineptum, indignum, falsum, ridiculum, fatuum», ja sogar, als höchste Schmähung, «homericum, graeculum» zu nennen. Als Probe/Beispiel {saggio} für die verteidigenden Argumente, deren man sich zu Zeiten Vicos bediente, s. passim die Anmerkungen von ~Barnes zu seiner angeführten Ausgabe (besonders I, 57, 170, 199, 499) (NICOLINI II, 42)