§ 964 - N I C O L I N I
Ein dunkler Abschnitt, aber nur, weil Vico Übergänge und Entwicklungen stillschweigend voraussetzt
{sottintende trapassi e sviluppi} , die er schon in
De constantia iurisprudentis, cap. 29 und in der ersten
Scienza nuova II, 40 (
Opp. II, 527-28; III, § 178) ausgearbeitet hatte. Interpretieren wir also, indem wir sie explizit machen
{S'interpreti, dunque, rendendoli espliciti} : Nachdem sich in jeder Nation die Autorität des Staates befestigt hatte, traten an die Stelle der
Duelle oder der
privaten Kriege {bella} die
Duelle oder
Kriege {bella} zwischen Staat und Staat (eine Vorstellung
{concetto} , die sich in gewisser Weise
{in qualche modo} schon bei Hobbes,
Leviathan, cap. 13 findet) -
Kriege [
bella] allerdings (eine Beobachtung, die im Gegenteil ganz Vico zu eigen ist), die selbst wiederum als Gottesurteile zwischen zwei höchsten Gewalten
{tra due somme potestà} angesehen wurden, die über sich keine Dritte haben, ihre Auseinandersetzungen zu schlichten
{che dirima le loro controversie} . Hieraus entspringt einmal die sogenannte äußere Gerechtigkeit der Kriege (§§ 350 und 1472), deren unerläßliche Bedingung ist, daß sie «denunziert», also erklärt werden; sodann
{sia...sia} auch der Brauch, vor ihrer Erklärung die Auspizien zu konsultieren bzw. den Willen Gottes zu ~ergründen /erproben
{saggiare il volere di Dio} , auf den man sich bei solchen Kriegserklärungen berief.
¶ Zum Verweis auf die
Idee des Werkes, § 27. (NICOLINI II, 72)