§ 964 - N I C O L I N I

Ein dunkler Abschnitt, aber nur, weil Vico Übergänge und Entwicklungen stillschweigend voraussetzt {sottintende trapassi e sviluppi} , die er schon in De constantia iurisprudentis, cap. 29 und in der ersten Scienza nuova II, 40 (Opp. II, 527-28; III, § 178) ausgearbeitet hatte. Interpretieren wir also, indem wir sie explizit machen {S'interpreti, dunque, rendendoli espliciti} : Nachdem sich in jeder Nation die Autorität des Staates befestigt hatte, traten an die Stelle der Duelle oder der privaten Kriege {bella} die Duelle oder Kriege {bella} zwischen Staat und Staat (eine Vorstellung {concetto} , die sich in gewisser Weise {in qualche modo} schon bei Hobbes, Leviathan, cap. 13 findet) - Kriege [bella] allerdings (eine Beobachtung, die im Gegenteil ganz Vico zu eigen ist), die selbst wiederum als Gottesurteile zwischen zwei höchsten Gewalten {tra due somme potestà} angesehen wurden, die über sich keine Dritte haben, ihre Auseinandersetzungen zu schlichten {che dirima le loro controversie} . Hieraus entspringt einmal die sogenannte äußere Gerechtigkeit der Kriege (§§ 350 und 1472), deren unerläßliche Bedingung ist, daß sie «denunziert», also erklärt werden; sodann {sia...sia} auch der Brauch, vor ihrer Erklärung die Auspizien zu konsultieren bzw. den Willen Gottes zu ~ergründen /erproben {saggiare il volere di Dio} , auf den man sich bei solchen Kriegserklärungen berief.  ¶  Zum Verweis auf die Idee des Werkes, § 27. (NICOLINI II, 72)