§ 968 - N I C O L I N I

Über den berühmten Vers des Euripides ([Der bekränzte] Hippolytos, 612), in der Übersetzung von Cicero (De off. III, 29) hatte sich zur Zeit Vicos eine nicht geringe moralistisch-juristische Literatur akkumuliert: vgl. unter anderen Grotius II, 13,2,1; Pufendorf IV, 2, 14.  ¶  Genau genommen {Più esattamente} hatte nicht dieser besondere Vers, sondern der ganze Hippolytos, als der das erste mal aufgeführt wurde {recitato} ~Theaterstürme erregt {tempeste a teatro} : so daß der Autor eine Umarbeitung für angebracht hielt. Daß jedoch {Comunque, che..} die höchst raffinierten Athener der Zeiten des Euripides noch so streng formalistischer Mentalität waren {avessero ancora mentalità così angustamente formalistica} ¸ auf diegleiche Weise wie die rohen Römer zu Zeiten der XII Tafeln zu meinen, daß «uti lingua nuncupassit, ita ius esto», ist eine Vermutung, die nicht mit dem übereinstimmt, was Vico selbst an anderer Stelle von der höchst fortgeschrittenen Form von Zivilisiertheit sagt, die für Griechenland von der «letzten Tragödie» und der «neuen Komödie» bezeugt wird (§ 911).  ¶  Der Grundsatz, auf den im Zusammenhang mit Iphigenie verwiesen wird ist der xl (§ 191). (NICOLINI II, 74/75)