§ 1035 - N I C O L I N I

«weil sie sich eben nicht auf abstrakte Formen verstanden» etc: was später juristische Person hieß, wurde ursprünglich als körperliche Person imaginiert.  ¶  «Und sie erdichteten die Erbschaft als Herrin der Erbstücke»: beim Institut der ~ruhenden Erbschaft {eredità giacente} , wie Vico selbst im § 1036 erklären wird: vgl. auch § 1561.  ¶  Zum Hinweis auf die «reivindikatio», § 961.  ¶  Zur Unteilbarkeit der Rechte, § 1039. Und da Vico dies im Zusammenhang mit der Erbschaft erörtert, wollte er wahrscheinlich auf das grundlegende Prinzip des antiken römischen Erbschaftsrechts anspielen: «Nemo parte testatus parte intestatus decedere potest». (NICOINI II, 111)