§ 1044 - N I C O L I N I

«seit diesen menschlichen Zeiten, in denen die demokratischen Republiken und danach die Monarchien hervortraten»: vgl § 927.  ¶  Zu den «cavissae» oder «caussae» 569.  ¶  «die Gegenstände oder Rechtsgeschäfte selbst waren in den übrigen Verträgen»: in den konsensuellen Verträgen.  ¶  «die natürliche Eigentumsübergabe» ist der «feierlichen zivilen Eigentumsübergabe» (§ 1030) entgegengesetzt und meint die schlichte und einfache Übergabe der veräußerten Sache ohne irgendeinen formalistischen Apparat. Vgl. auch § 1392.  ¶  «nur in den Verträgen, von denen man sagt, daß sie mit Worten geschlossen werden», etc: nur in den sogenannten ~Verbalkontrakten {contratti verbali} liegt der Rechtsgrund {causa} der Verpflichtung/Obligation in der Stipulationsformel selbst.  ¶  Zu den «oben aufgestellten Prinzipien der Schuldverhältnisse» §§ 570-78. (NICOLINI II, 117)