§ 1044 - N I C O L I N I
«seit diesen menschlichen Zeiten, in denen die demokratischen Republiken und danach die Monarchien hervortraten»: vgl § 927.
¶ Zu den «
cavissae» oder «
caussae» 569.
¶ «die Gegenstände oder Rechtsgeschäfte selbst waren in den übrigen Verträgen»: in den konsensuellen Verträgen.
¶ «die natürliche Eigentumsübergabe» ist der «feierlichen zivilen Eigentumsübergabe» (§ 1030) entgegengesetzt und meint die schlichte und einfache Übergabe der veräußerten Sache ohne irgendeinen formalistischen Apparat. Vgl. auch § 1392.
¶ «nur in den Verträgen, von denen man sagt, daß sie mit Worten geschlossen werden», etc: nur in den sogenannten ~Verbalkontrakten
{contratti verbali} liegt der Rechtsgrund
{causa} der Verpflichtung/Obligation in der Stipulationsformel selbst.
¶ Zu den «oben aufgestellten Prinzipien der Schuldverhältnisse» §§ 570-78. (NICOLINI II, 117)