§ 1048 - N I C O L I N I

Zu den «göttlichen Zeiten» oder, genauer, zu den «religiösen Zeiten», in denen «göttliche» oder theokratische «Regierungen» entstehen, §§ 925 und 976.  ¶  Die lange weiße Dalmatika: wurde so genannt wegen der dalmatinischen Priester, die sie als erste benutzten; war weit verbreitet in den ersten Jahrhunderten der Kirche; wurde verboten von Gregor dem Großen, fand sich aber trotzdem sehr bald wieder unter den heiligen Paramenten und wurde auch von den Diakonen benutzt; wurde auch von den heidnischen Kaisern Commodus und Pertinax angelegt, dann von den byzantinischen Kaisern; wurde von Karl dem Kahlen in Frankreich als Zeichen der Souveränität eingeführt und bekleidete schließlich nach und nach in den feierlichen Zeremonie fast alle europäischen Souveräne, unter denen auch Karl V nicht fehlte. Siehe Ducange, ad v. dalmatica; Hofmann II, 6; und vgl. hier weiter unten § 1388.  ¶  Mit der Bemerkung, daß die Königsweihen im Mittelalter auf die Initiative der Herrscher selbst zurückgingen, trifft sich der fromme Vico mit dem «gottlosen» Giannone, der in seinem gesamten Werk die antikurialistische These vertritt, daß diese Königsweihen, statt von der Kirche als Konzessionen ihrerseits eingeführt worden zu sein, von den Herrschern selbst zur Nachahmung der Könige Israels gewollt waren.  ¶  Den Titel «Abt» hatte Hugo Capet von seinem Vater Robert, ~Graf von Paris {conte di Parigi}, übernommen, der unter anderen Kirchengütern auch die Abtei Saint-Germains-en{es?}-Prés besaß. S. Ducange, ad v. abbacomes; vgl. auch Hofmann I, 7-8, und vv. abbacomes und abbas.  ¶  Von dem lyonnaiser Mediziner und Historiker Symphorien Champier (1472-1559) — einer der vielen, denen man den Traktat De tribus impostoribus zugeschrieben hatte — siehe eine Francorum regnum genealogia im zweiten der zwei 1507 in Lyon veröffentlichten unpaginierten Miszellaneen-Bände mit dem kilometerlangen Titel-Inhaltsverzeichnis, dessen ersten Worte Liber de quadruplici vita sind. Dort wird der erste Capetinger als «Hugo abbas, qui alioqui Capetus vocabatur» bzeichnet.  ¶  In den Annales de Bourgogne von ~Guillaume Paradin aus Cuiseaux{Ciseaux?} (1510-90), sub anno 1104 (erste {originale} Ausgabe Lyon 1566, p. 149) wird tatsächlich gesagt, daß «les princes et seigneurs   u s u r p o y e n t   le titre e possession des abbayes qui estoyent en leur voisinage, mettant en leurs titres d'honneur "duc et abbé", "comte et abbé"» usw. Die direkte Quelle Vico indes, also Hofmann, l.c., schreibt: «Paradinus refert ... se vidisse monumenta complura, in quibus proceres Galliae his nominibus usi sund: "dux et abbas", "comes et abbas"». Jedenfalls sind die «uralte[n] Schriften», auf die Paladin verweist, einige Kartularien oder Kopialbücher der Kirchen von Lyon und Autun, und vor allem eine ~Scharteke {pancarta}, die zu seiner Zeit in der Kirche von Beaujeu aufbewahrt wurde. Zu einem richtigen Plagiat, das Filangiero sich Vico gegenüber sowohl mit Hugo Capet wie auch mit Paradin zuschulden kommen ließ, siehe meine Überarbeitung der Bibliografia vichiana von Croce, p. 332.  ¶  «Bewaffnete Religionsgemeinschaften : religioni armati» steht für «bewaffnete religiöse Orden»: damit will Vico offensichtlich auf die Ritterorden anspielen, die Klöstergelübde von denen verlangten, die in sie eintreten wollten: also auf die Templer und vor allem vielleicht auf den ~Malteserorden {Jerualemsritter?-cavalieri gerosolomitani}, der von ihm im § 1381 «maltesische Religion[sgemeinschaft]» genannt wird.  ¶  Von St.Hieronymus s. den Dialogus contra luciferanos, 19 (Opera, ed. Migne II, 181): «Ingemuit totus orbis et arianum se esse miratus est». (NICOLINI II, 118/19)