§ 1104 - N I C O L I N I

Vgl. §§ 1007-1008 und 1455-59.  ¶  Auch nach Machiavelli (l.c.) [Discorsi, I, 2] kehrt man aus den verdorbenen demokratischen Republiken «notgedrungen, sei es unter dem Einfluß eines redlichen Mannes, oder um der Anarchie zu entgehen, von neuem zur Fürstenherrschaft zruück» [Übersetzung: von Oppeln-Broniowski, 11]. Womit, wie schon anläßlich des § 252 bemerkt wurde, der florentinische Sekretär im Gegensatz zum neapolitanischen Philosophen jede Unterscheidung zwischen den aristokratischen oder feudalen Monarchien der ersten Zeiten und den absoluten der gebildeten Zeiten außer acht läßt. Andererseits aber kann man ihn als Vorläufer des Autors der Scienza nuova sehen, wenn er des weiteren die Aufeinanderfolge der Regierungsformen als einen ewigen und universellen Kreisprozeß begreift.: siehe oben § 1046.  ¶  Indem Vico betont, daß die Monarchien weder dauerhaft noch sicher sind, wenn sie nicht den Völkern die Ausübung ihrer eigenen Religion und ihrer natürlichen Freiheit garantiert, bekräftigt er als sein Ideal die zwar absolute, aber doch aufgeklärten Monarchie (§ 1086), also die bürgerliche Monarchie, die 1734 von Karl von Bourbon in Neapel eingeführt wurde. (NICOLINI II, 146)

ZUSATZ: Nicolini spricht von «propria religione» (Religionsfreiheit?) der Völker unter der Monarchie; Vico nur von «loro religione»