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Alexander dem Großen dahin begeben , schreibet , daß die Griechen vorher von denselbigen nur Fabeln erzählt  wie auf dieser Zeitrechnungstafel angedeutet wird . Auf solche Weise begannen die Griechen sichere Kenntnisse zu erlangen von den auswärtigen Dingen .
104    Tt.     Dieses Gesetz ward gegeben im Jahre Roms CCCCXVI , und enthält einen Tt. Hauptpunct Römischer Geschichte , daß nämlich mit diesem Gesetz die römische Republik sich ungewandelt erklärte in ihrem Zustande aus einer |95| aristokratischen in eine volksfreie ; woher Publilius Philo , der desselbigen Urheber war , der populäre Diktatur genannt wurde : und man hat auf dasselbe nicht geachtet , weil man seine Sprache nicht zu deuten wußte . Welches alles weiterhin von uns bis zur Evidenz wird factisch erwiesen werden ; hier genüget , eine Idee davon als Hypothese zu betrachten .
105           Unbekannt lag dieses und das folgende Poetelische Gesetz , welches von gleicher Wichtigkeit ist mit dem Publilischen , wegen folgender drei nicht bestimmten Ausdrücke , populus , regnum , und libertas ; wegen welcher durch einen allgemeinen Irrthum geglaubt worden , das Römische Volk habe von den Zeiten des Romulus an eben sowohl aus adelichen  als aus plebejischen Bürgern bestanden ; das Römische Könightum sey ein monarchisches gewesen ; und daß die von Brutus daselbst gestiftete Freiheit eine Volksfreiheit : und diese drei nicht bestimmten Ausdrücke haben in Irrthum sinken lassen alle Kritiker , Historiker , Politiker und Rechtsgelehrten ; weil sie aus keiner der gegenwärtigen eine Idee schöpfen konnten von den Heroischen Republiken , die da von der strengsten aristokratischen Form , und demnach himmelweit verschieden waren von denen unserer Tage . 106Romulus in dem Asyle, welches in dem Lucus eröffnet worden , gründete Rom auf die Klientelen ; als welches sind Schutzleistungen , kraft deren die |96| Familienväter die zu dem Asyle Geflüchteten hielten in Eigenschaft tagelöhnender Bauern , welche kein Vorrecht es Bürgers hatten , und sonach kein Theil an der bürgerlichen Freiheit ; und weil sie dahin geflüchtet waren, um das Leben ungefährdet zu erhalten , beschützten die Väter ihnen die natürliche Freiheit, indem sie dieselben partieenweise vertheilt hielten zu Bebauung ihrer Felder : welche eben so das gemeine Feld des römischen Gebietes bilden mußten , |66|

 



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