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hindurch , da das
Aerarium den
Adelichen zugehört hatte , die
Adelichen allein sich als
Censoren dabei gewählt hatten ; nunmehr, da es durch gedachtes Gesetz zum
Eigenthum des gesammten Volkes geworden ,
Philo im
dritten Hauptstücke verordnete , daß
mit der Plebs auch die Censur getheilt werden sollte ; an welcher
obrigkeitlichen Würde der Plebs Antheil zu geben allein noch übrig war .
114Wenn dieser
Hypothese gemäß in Künftige die
Römische Geschichte wird gelesen werden , wird man an tausend Proben finden , daß in ihre alle Thatsachen zusammenkommen , die sie erzählt : welche wegen der
drey vorhin angeführten
nicht erklärten Ausdrücke weder irgend eine
gemeinschaftliche Grundlage , noch unter einander irgend eine
besondere schickliche Beziehung haben : woher diese Hypothese schon um deswillen müßte als
wahr angenommen werden . Allein , wenn man sie recht erwäget, ist solche auch nicht sowohl eine
Hypothese , sondern eine
in der Idee begründete Wahrheit , welche sofort mittelst der
Au|104|ctorität sich
factisch erweisen wird : und dasjenige angenommen , was
Livius im Allgemeinen bemerkt , die
Asyle seyen gewesen ein
VETUS URBES CONDENTIUM CONSILIUM , wie
Romulus innerhalb des
Asyles, welches er in dem
Lucus eröffnet, die Stadt
Rom gründete , so gibt er uns dadurch die
Geschichte aller anderen Städte in der Welt von den Zeiten , an deren Verständnis bis jetzt mußte verzweifelt werden : welches ein
Beispiel ist
einer Idealen Ewigen Geschichte , die da innen begründet und erwiesen wird , nach welcher in der Zeit aublaufen die
Geschichten aller Nationen .
115 Vu. Diese andere
Gesetz, genannt
de Nexu, ward verordnet im Jahre Roms CCCCXIX. , und Vu. demnach drei Jahre nach dem
Publilischen von den
Consuln Cajus Poetelius ,
und Lucius Papirius Mugillanus ; und enthält einen anderen
Hauptpunkt über die Römischen Geschichten : sintemal nach demselben den
Plebejen erlassen wurde die
Lehensverbindung , nach welcher sie
leibpflichtige Vasallen seyn mußten der
Adelichen aus Ursach ihrer Schulden ; wegen deren jene die letzteren oft ihre ganzes Leben, um für sie zu arbeiten, in ihren
Privatkerkern einsperrten . Aber es blieb
|105| dem
Senate das dominium supremum ,
welches er hatte über den Boden des Römischen Reiches , welches bereits in des Volkes Hände übergegangen war ; und kraft des
Senatsconsultes , welches sie das
Letzte nannten , ward es von ihm , solange der Römerstaat frei war ,
durch die Gewalt der Waffen gehandhabt : daher denn beidemale, da das Volk
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