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244           Dieser Grundsatz zeiget , daß die ersten nöthig waren , damit der Mensch dem Menschen gehorchte im Zustand der Familien , und willig gemacht würde zu gehorchen den Gesetzen in dem Zustande , welcher in den Städten erwachsen sollte : die zweiten , welche natürlicher Weise ihres Gleichen nicht nachgaben , damit auf die Familien die Freistaaten aristokratischer Form begründet werden mochten ; die dritten , um in solchen die Straße zur Volksfreiheit zu eröffnen ; die vierten, um daselbst Alleinherrschaften einzuführen ; die fünften , um sie zu bewurzeln ; die sechsten ; um sie zu stürzen .
245           Und dieser mit den vorigen Grundsätzen geben einen Theil der Principien der ewigen idealen Geschichte , nach welcher ablaufen in der Zeit alle Völker in ihren Ursprüngen , Fortschritten , Zustande , dem Sinken , und Ende .
246    LXIX.    Die Regierungsformen müssen der Natur der Regierten angemessen seyn .
247           Dieser Grundsatz thuet dar , daß nach der Natur der menschlichbürgerthümlichen Dinge die Öffentliche |145| Schule für die Fürsten der sittliche Zustand der Völker ist .
248    LXX.    Man gebe Folgendes zu , was in der Natur keinen Widerspruch findet , und nachher als factisch wahr sich erweisen wird , daß aus dem ungeselligen Zustande der gesetzlosen Welt anfangs sich etliche wenige Stärkere zurückzogen , welche die Familien gründeten ; mit denen , und für die sie die Felder zur Bebauung brachten : und daß die übrige Menge um eine lange Zeitstrecke später ebenfalls daraus zurückgezogen, ihre Zuflucht nehmend zu den bebaueten Fluren dieser Väter .
249    LXXI.    Die angeborenen Gewohnheiten , und vor allem die aus der natürlichen Freiheit , gestalten sich nicht um alle auf einen Zug , sondern gradweise , und mit langem Zeitflusse .
250    LXXII.    Angenommen , daß die Völker alle von einem Cultus irgend einer Gottheit ausgegangen , so mußten im Zustande der Väter die Familien die Weisen seyn in der Seherkunst der Auspicien ; die Priester , welche opferten um dieselben zu procurieren , das heißt sie wohl zu verstehen ; und die Könige , welche die göttlichen Gesetzen ihren Familien zubrachten .
251    LXXIII.    Es ist eine vulgäre Ueberlieferung , daß die Ersten , welche |96|

 



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