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244 Dieser Grundsatz zeiget , daß die
ersten nöthig waren , damit der Mensch dem Menschen gehorchte im
Zustand der Familien , und willig gemacht würde zu gehorchen den Gesetzen in dem
Zustande , welcher in den
Städten erwachsen sollte : die
zweiten , welche natürlicher Weise ihres Gleichen nicht nachgaben , damit auf die Familien die
Freistaaten aristokratischer Form begründet werden mochten ; die
dritten , um in solchen die Straße zur
Volksfreiheit zu eröffnen ; die
vierten, um daselbst
Alleinherrschaften einzuführen ; die
fünften , um
sie zu bewurzeln ; die
sechsten ; um
sie zu stürzen .
245 Und dieser mit den vorigen Grundsätzen geben einen Theil der
Principien der ewigen idealen Geschichte , nach welcher
ablaufen in der Zeit alle Völker in ihren
Ursprüngen ,
Fortschritten ,
Zustande , dem
Sinken , und
Ende .
246 LXIX. Die
Regierungsformen müssen der Natur der
Regierten angemessen seyn .
247 Dieser Grundsatz thuet dar , daß nach der Natur der menschlichbürgerthümlichen Dinge die
Öffentliche |145| Schule für die Fürsten der sittliche Zustand der Völker ist .
248 LXX. Man gebe Folgendes zu , was in der Natur keinen Widerspruch findet , und nachher als factisch wahr sich erweisen wird , daß
aus dem ungeselligen Zustande der gesetzlosen Welt anfangs sich etliche
wenige Stärkere zurückzogen , welche die
Familien gründeten ; mit denen , und für die sie die
Felder zur Bebauung brachten : und daß die
übrige Menge um eine lange Zeitstrecke später ebenfalls daraus zurückgezogen,
ihre Zuflucht nehmend zu den bebaueten Fluren dieser Väter .
249 LXXI. Die
angeborenen Gewohnheiten , und vor allem die aus der
natürlichen Freiheit ,
gestalten sich nicht um alle auf einen Zug , sondern
gradweise , und mit
langem Zeitflusse .
250 LXXII. Angenommen , daß die
Völker alle von einem
Cultus irgend einer
Gottheit ausgegangen , so mußten im
Zustande der Väter die
Familien die
Weisen seyn in der Seherkunst der Auspicien ; die
Priester , welche opferten um dieselben zu procurieren , das heißt sie wohl zu verstehen ; und die Könige , welche die göttlichen Gesetzen ihren Familien zubrachten .
251 LXXIII. Es ist eine vulgäre Ueberlieferung , daß die
Ersten , welche
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