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Standeshäupter sich Könige nannten ; als welche als die Behertztesten sich an die Spitze stellen mußten in den Empörungen der Knechte . Diese Entstehungsweise der Städte , wäre sie auch nur als Hypothese gegeben , wie sie innen sich factisch erfindet , muß ver|149|möge ihrer Natürlichkeit und Einfachheit und vermöge der unendlichen Zahl von bürgerlichen Erscheinungen , welche auf ihr , als auf ihrem eigentlichen Grunde , erst Haltung gewinnen ; die Nothwendigkeit darthun , als wahr angenommen zu werden : weil auf andere Weise in der Welt nicht kann verstanden werden , wie aus den Familiengewalten die Bürgerliche Gewalt , und aus dem Privatgrundeigenthume das öffentliche Grundeigenthum sich gebildet ; und wie der Stoff sich hergerichtet gefunden zu dem Gemeinwesen aus einem Stande von Wenigen , der da gebiete , und der Menge der Plebejen , die da gehorche ; welches die zwei Theile sind , die das Subject der Politik ausmachen . Dagegen die Erzeugung der bürgerlichen Zustände aus Familien bloß von Söhnen innerlich als eine Unmöglichkeit wird erwiesen werden .
265    LXXXIII.    Diese Verordnung in Rückicht der Felder  stellet sich auf als das Erste Ackergesetz in der Welt , und es läßt sich in der Natur kein anderes denken , oder annehmen , das stricter seyn könne .
266           Dieses Ackergsetzt grenzte die drei Dominien ab , welche nach der Natur des Bürgerthumes bei drei Arten von Personen Statt finden können : das dominium bonitarium bei den Plebejen ; das quiritarium , durch die Waffen bewahrt , und demnach adelich bei den Vätern , und das eminente bei deren Stande ; welcher die Herrschaft oder die Souverne Gewalt in den aristokratische Freistaaten ist .
267    LXXXIV.    Es |150| ist eine classische Stelle bei Aristoteles in den Büchern von der Politik  wo er bei er Eintheilung der Republiken die Heroischen Königthümer mit aufführt ; in welchen die Könige zu Haus die Gesetze handhabten , auswärts die Kriege leiteten ; und Vorstände der Religion waren .
268           Dieser Grundsatz trifft auf's Haar ein in den beiden Heroischen Reichen des Theseus , und des Romulus ; wie von dem Ersteren abgenommen werden kann bei Plutarch in Leben , und von dem Letzteren aus der Römischen Geschichte , mit Ergänzung der Griechischen durch die |99|

 



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