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Standeshäupter sich
Könige nannten ; als welche als die Behertztesten sich
an die Spitze stellen mußten in den
Empörungen der Knechte . Diese Entstehungsweise der Städte , wäre sie auch nur als
Hypothese gegeben , wie sie innen sich
factisch erfindet , muß ver
|149|möge ihrer
Natürlichkeit und
Einfachheit und vermöge der unendlichen Zahl von
bürgerlichen Erscheinungen , welche auf ihr , als auf ihrem eigentlichen
Grunde , erst Haltung gewinnen ; die Nothwendigkeit darthun , als wahr angenommen zu werden : weil auf
andere Weise in der Welt nicht kann verstanden werden , wie aus den
Familiengewalten die
Bürgerliche Gewalt , und aus dem
Privatgrundeigenthume das
öffentliche Grundeigenthum sich gebildet ; und wie
der Stoff sich hergerichtet gefunden zu dem
Gemeinwesen aus einem Stande von
Wenigen , der da gebiete , und der
Menge der Plebejen , die da gehorche ; welches die zwei Theile sind , die das
Subject der Politik ausmachen . Dagegen die
Erzeugung der bürgerlichen Zustände aus
Familien bloß von Söhnen innerlich als eine
Unmöglichkeit wird erwiesen werden .
265 LXXXIII. Diese
Verordnung in Rückicht der Felder stellet sich auf als das
Erste Ackergesetz in der Welt , und es läßt sich in der Natur kein anderes denken , oder annehmen , das
stricter seyn könne .
266 Dieses
Ackergsetzt grenzte die
drei Dominien ab , welche nach der Natur des Bürgerthumes
bei drei Arten von Personen Statt finden können : das
dominium bonitarium bei den
Plebejen ; das
quiritarium , durch die
Waffen bewahrt , und demnach
adelich bei den
Vätern , und das
eminente bei deren Stande ; welcher die
Herrschaft oder die
Souverne Gewalt in den
aristokratische Freistaaten ist .
267 LXXXIV. Es
|150| ist eine classische Stelle bei
Aristoteles in den
Büchern von der Politik wo er bei er Eintheilung der Republiken die
Heroischen Königthümer mit aufführt ; in welchen die
Könige zu Haus die
Gesetze handhabten , auswärts die
Kriege leiteten ; und
Vorstände der Religion waren .
268 Dieser Grundsatz trifft auf's Haar ein in den
beiden Heroischen Reichen des Theseus , und des
Romulus ; wie von dem
Ersteren abgenommen werden kann bei
Plutarch in
Leben , und von dem
Letzteren aus der
Römischen Geschichte , mit Ergänzung der Griechischen durch die
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