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Römische , wo Tullius Hostilius das Gesetz handhabt bei der Anklage des Horatius : und die Römischen Könige waren auch Könige für die heiligen Angelegenheiten , und hießen Reges Sacrorum ; woher nach der Vertreibng der Könige aus Rom , um der Sicherheit göttlicher Gebräuche willen , man einen erwählte , der das Rex Sacrorum genannt wurde , welcher das Haupt der Fetialen , das heißt der Herolde war .
269    LXXXV.    Es ist noch eine classische Stelle bei Aristoteles in denselben Büchern  wo er erzählt , daß die Alten Republiken keine Gesetze hatten, um Privatunbilden zu ahnden , und dadurch geschehenes Unrecht wieder gut zu machen : und sagt, das sey die Weise barbarischer Völker ; indem nämlich die Völker deswegen in ihren Anfängen |151| barbarisch zu nennen sind , weil sie noch nicht durch Gesetze gesittigt worden .
270           Dieser Grundsatz beweiset die Nothwendigkeit der Zweikämpfe , und des Faustrechts in den barbarischen Zeiten , weil in dergleichen Zeiten es an schiedsrichterlichen Gesetzen gebricht .
271    LXXXVI.    Noch ist klassisch in denselben Büchern des Aristoteles die Stelle , wo er sagt , daß in den Alten Republiken die Adligen schwuren, ewige Feinde des Volkes zu sein .
272           Dieser Grundsatz erklärt uns die Ursache des übermüthigen , habsüchtigen und grausamen Benehmens der Adelichen gegen die Plebejen , von welchen ganz offen zu lesen ist in der alten Römischen Geschichte , daß sie mitten in jener bis in diese Stunde geträumten Volksfreiheit die Plebejen gepreßt , ihnen auf eigene Kosten in den Kriegen zu dienen , sie versenkt in ein Meer von Schulden , und da diese Elendigen selbige nachher nicht zu leisten vermochten , sie ihr ganzes Leben lang in ihren Privatkerkern gehalten , damit sie ihnen dieselben mit Arbeiten , und Frohnen bezahlten , und sie daselbst typrannenmäßig auf die bloßen Schultern mit Ruthen gepeitscht , wie die niedrigsten Sklaven .
273    LXXXVII.    Die aristokratischen Freistaaten halten möglichst zurück in Kriege zu gerathen , um die Menge der Plebejen nicht kriegerisch werden zu lassen .
274           Dieser Grundsatz ist das Prinzip der Gerech|152|tigkeit Römischer Waffen bis auf die Carthaginensischen Kriege . |100|

 



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