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Römische , wo
Tullius Hostilius das Gesetz handhabt bei der Anklage des Horatius : und die
Römischen Könige waren auch
Könige für die heiligen Angelegenheiten , und hießen
Reges Sacrorum ; woher
nach der Vertreibng der Könige aus Rom , um der Sicherheit göttlicher Gebräuche willen , man einen erwählte , der das
Rex Sacrorum genannt wurde , welcher das
Haupt der Fetialen , das heißt der
Herolde war .
269 LXXXV. Es ist noch eine classische Stelle bei
Aristoteles in denselben Büchern wo er erzählt , daß die
Alten Republiken keine Gesetze hatten,
um Privatunbilden zu ahnden ,
und dadurch geschehenes Unrecht wieder gut zu machen : und sagt,
das sey die Weise barbarischer Völker ; indem nämlich die Völker deswegen in ihren Anfängen
|151| barbarisch zu nennen sind , weil sie noch nicht durch Gesetze gesittigt worden .
270 Dieser Grundsatz beweiset die
Nothwendigkeit der Zweikämpfe , und des
Faustrechts in den barbarischen Zeiten , weil in dergleichen Zeiten es an
schiedsrichterlichen Gesetzen gebricht .
271 LXXXVI. Noch ist klassisch
in denselben Büchern des Aristoteles die Stelle , wo er sagt , daß in den
Alten Republiken die Adligen schwuren,
ewige Feinde des Volkes zu sein .
272 Dieser Grundsatz erklärt uns die Ursache des
übermüthigen ,
habsüchtigen und
grausamen Benehmens der Adelichen gegen die Plebejen , von welchen ganz offen zu lesen ist in der
alten Römischen Geschichte , daß sie mitten in jener bis in diese Stunde geträumten
Volksfreiheit die Plebejen
gepreßt , ihnen auf eigene Kosten in den Kriegen zu dienen , sie versenkt in ein Meer von
Schulden , und da diese Elendigen selbige nachher nicht zu leisten vermochten , sie ihr ganzes Leben lang in ihren
Privatkerkern gehalten , damit sie ihnen dieselben mit
Arbeiten , und
Frohnen bezahlten , und sie daselbst
typrannenmäßig auf die bloßen Schultern mit Ruthen gepeitscht , wie die
niedrigsten Sklaven .
273 LXXXVII. Die
aristokratischen Freistaaten halten möglichst zurück in
Kriege zu gerathen , um die
Menge der Plebejen nicht kriegerisch werden zu lassen .
274 Dieser Grundsatz ist das
Prinzip der Gerech|152|tigkeit Römischer Waffen bis auf die
Carthaginensischen Kriege .
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