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den Atheniensern , und des Lycurgus , welcher den Spartanern die Gesetze gegeben : welches so viel heißt , als daß das Gesetz der XII. Tafeln weder aus Sparta , noch aus Athen nach Rom gekommen war .
           Und ed. Nicolini :
Absätze zusammengezogen wir glauben in dieser Rücksicht das Wahre zu trefffen , daß aus keinem anderen Grunde Cicero den Q. Muzius allein an diesem ersten Tage dazwischen kommen läßt , als , da zu seiner Zeit diese Fabel allgemein angenommen war unter den Literaten , wie sie denn eben entstanden aus der Anmaßung der Gelehrten , die allerweisesten Ursprünge zu geben demjenigen Wissen , zu welchen sie sich gerade bekannten ; welches zu ersehen ist aus den Worten , die derselbe Crassus saget ; fremant ommnes , dicam quod sentio ; damit sie ihm nicht entgegnen könnten , daß ein Redner spräche über die Geschichte des Römischen Rechts , welches zu wissen zustehet den Rechtsgelehrten , indem dazumal diese beiden Fächer untereinander getrennt waren ; da, wenn Crassus in dieser Hinsicht etwas Falsches gesagt hätte , ihn Muzius sicherlich würde getadelt haben ; wie er nach dem Berichte des Pomponius , Servius Sulpicius tadel|156|te , der während eben dieser Verhandlungen dazu kommt , indem er ihm sagte , turpe esse patricio viro jus , in quo versaretur , ignorare . 285 Aber mehr als Cicero und Varro gibt uns Polybius einen unbesiegbaren Beweisgrund, weder dem Dionysius noch dem Livius zu glauben , da er ohne Streit von Politik mehr verstand als diese beiden , und den Decemvirn um zweihundert Jahre näher blühete , als diese beiden . Er nämlich im VI. Buche Num IV. und viele fgg. der Ausgabe von Jacob Gronov , macht es sich zu einem besonderen Geschäfte , die Verfassung der berühmtesten freien Republiken seiner Zeit zu betrachten : & und bemerkt, daß die römische verschieden sey von denen Athen's , und Sparta's , und mehr , als von der Sparta's , es sey von der Athen's, von woher doch mehr als von Sparta die Gleichmacher des Attiischen und Römischen Rechts wollen hergekommen seyn lassen die Gesetze zur Einführung der Volksfreiheit in Rom, die doch bereits vorher von Brutus gegründet worden : dagegen bemerket er , daß sich ähnlichten die Römische , und die Carthaginensische , von welcher letzteren sich Keiner jemals hat einfallen lassen , daß |103|

 



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