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daß ihre Freiheit mit Gesetzen aus Griechenland geordnet worden : welches so gewiß ist , daß in Carthago ein ausdrückliches Gesetz bestand , welches den Carthaginensern verbot , griechisch zu können . Und ein Schriftsteller von den tieffsten Einsichten in die Staatsverfassungen macht darüber nicht diese so natürliche , und so in die Augen springende Bemerkung , und untersucht gar die |157| Ursache des Unterschiedes nicht : die Römische Republik und die Athenische verschieden , aber nach denselben Gesetzen geordnet ; und die Römische Rebublik und die Carthagische sich ähnlich , geordnet nach verschiedenen Gesetzen ? Daher ist es , um denselben von einer so umäßigen Gedankenlosigkeit freizusprechen , nothwendig zu sagen , daß im Zeitalter des Polybius dergleichen Fabeln zu Rom noch nicht aufgekommen war von griechischen Gesetzen, die aus Athen gekommen, um daselbst die volksfreie Verfassung zu ordnen .
286           Eben |158| dieser Grundsatz nach seinem dritten Theile thuet den Ehrgeizigen in den volksfreien Republiken die Bahn auf , sich empor zu schwingen zur Alleinherrschaft , dadurch, daß sie Vorschub thun dergleichen natürlichem Verlangen des Volkes , welches , nicht verstehend das Universale , über alls Einzelne ein Gesetz begehrt . Woher Sylla , Parteihaupt des Adels , nach Besiegung Marius , Partheihauptes des Volkes , den Volksstaat wieder auf aristokratische Verfassung zurückordend , der Menge der Gesetze abhalf durch die Quaestiones perpetuae .
287           Und eben dieser Grundsatz endlich nach seinem letzten Theile , ist die verborgene Ursache , weßhalb , von Augustus an , die Römischen Kaiser so unzähliche Gesetze über Privatrecht aufrichteten : und weßhalb die Fürstlichen Häupter und die |159| Mächte von Europa durchaus in ihren Monarchischen Staaten und in den Freien Republiken das Corpus des Römischen Civilrechtes und das des Canonischen Rechtes aufnahmen .
288    XCIII.    Nachdem das Thor der Ehren in den volksfreien Republiken durch die Gesetze ganz aufgethan ist der habgierigen Menge , die in denselben gebietet , bleibt im Frieden Anderes nichts übrig , als über die Macht zu kämpfen , nicht durch Gesetze , sondern mit Waffen : und um der Macht willen Gesetze vorzuschlagen zur Bereicherung , dergleichen in Rom die Ackergesetze der Gracchen waren : woher |104|

 



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