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zu dergleichen Zeit erwachsen Bürgerkriege im Innern und ungerechte Kriege auswärts .
289           Dieser Grundsatz, vermöge seines Gegentheils, thuet für die ganze Zeit vor den Gracchen den Römischen Heroismus dar .
290    XCIV.    Die Natürliche Freiheit ist unbändiger , je näher noch die Güter dem eigenen Leibe gerückt sind ; und die bürgerliche Knechtschaft wurzelt sich ein mit den Glücksgütern, die nicht nothwendig sind zum Leben .
291           Dieser Grundsatz nach seinem ersten Theile ist ein anderes Princip des Natürlichen Heroismus der ersten Völker ; nach seinem zweiten , ist er das natürliche Princip der Monarchien .
292    XCV.    Die Menschen sehnen sich zuerst aus der Unterwerfung heraus , und verlangen nach Gleichheit ; siehe da die Pleben in den aristokratischen Freistaaten , welche sich am Ende in volksfreie verwandelten : darauf strengen sie sich an , über ihres Gleichen hinaus zu kommen ; siehe da die Pleben in den vorlksfreien Republiken, die zu Republiken der Mächtigen umgeschlagen sind : endlich wollen sie die Gesetze unter sich treten ; siehe da die Anarchien , oder die entzügelten volksfreien Republiken ; welche die allerschlimmste Tyrannei sind, die es geben kann ; denn da erheben sich so viele Tyrannen , als es verwogene und entartete Bürger gibt : und auf diesem Punct zur Besinnung gebracht durch das eigene Unheil , eilen die Völker  , um für selbiges ein Heilmittel zu finden , sich unter die Monarchien zu retten ; welches das Königliche Naturgesetz ist , mit welchem Tacitus die Römische Monarchie unter Augustus rechtfertigt ; qui cuncta bellis civilibus fessa nomine Principis sub Imperierum ACCEPIT .
293    XCV.    Kraft der natürlichen gesetzlosen Freiheit erzeigten die Edlen sich , als über den Familien die ersten Städte sich aufgebaut , widerspenstig dem Zügel , wie der Last ; siehe da die Aristokratischen Freistaaten , in welchen die Edlen die Gebieter sind : darauf wurden sie von den zu großer Zahl angewachsenen und krieggewohnten Pleben dahin gebracht , Gesetze und Lasten gleichmäßig mit ihren Plebejen zu tragen ; siehe da die Edlen in den volksfreien Republiken ; endlich um sich ein anständiges Leben zu sichern , natürlicherweise zur Unterwerfung unter einen Einzigen hingezogen ; siehe da die Edlen unter der Alleinherrschaft . |105|

 



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