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Zusatz beweiset , daß der Mensch nicht ohne Gerechtigkeit sey absolut von Natur , sondern durch eine gesunkene , und schwache Natur ; und dem zu Folge weiset er nach den Ersten Grundsatz der Christlichen Religion , welche der Adam ist vor dem Falle , wie er geschaffen seyn mußte von Gott nach der vollkommensten Idee : und demnächst beweiset er die Katholischen Grundsätze von der Gnade , daß dieselbe wirksam sey an dem Menschen , weil sich in ihm die Entbehrung , nicht die Verneinung der guten Werke findet , und er zu denselben sonach eine nur unwirksame Macht habe , und deshalb wirksam sey die Gnade ; welche daher nicht bestehen kann ohne das Princip des Freien Willens , der da auf natürlichem Wege von Gott unterstützt wird durch seine Vorsehung  wie oben gesagt worden ist im II. Zusatze desselben VIII. Grundsatzes , über welchem die Christliche mit allen anderen Religionen übereinkommt : /welches das war , worauf Grotius , Selden , Pufendorf vor allen |168| anderen Dingen ihre Systeme gründen , und zusammen stimmen mußten mit den Römischen Rechtsgelehrten , /welche das Natürliche Recht der Völker erklären als eingesetzt von der Göttlichen Vorsehung .
311    CV.     Das Natürliche Recht der Völker ist erwachsen mit den Sitten der Völker , die unter einander gleichartig eines gemeinschaftlichen menschlichen Sinnes , ohne alle Reflexion , und ohne daß eines ein Beispiel nehme am anderen .
312           Dieser Grundsatz mit dem vorangehenden beigebrachten Ausspruch Dio's stellet fest , daß die Vorsehung sei die Ordnerin des Natürlichen Rechts der Völker , weil sie die Lenkerin ist in den Angelegenheiten der Menschen .
313           Ebenderselbe begründet den Unterschied zwischen dem Natürlichen Recht der Hebräer , dem Natürlichen Recht der Heiden , und dem natürlichen Rechte der Philosophen : denn es genossen bei demselben die Heiden allein der Unterstützung der Vorsehung , die Hebräer aber genossen zugleich die außerordentliche Unterstützung des Wahren Gottes ; weswegen die ganze Völkerwelt bei ihnen geteilt war zwischen Hebräer , und Heiden : die Philosophen aber begründen es vollkommener im Denken , als die Völker  es |169| ausüben ; welche ja nicht eher auftragen , als um ein zweitausend Jahre nachdem sich die Völker begründet . Vermöge |110|

 



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