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Zusatz beweiset , daß
der Mensch nicht ohne Gerechtigkeit sey absolut von Natur , sondern durch eine
gesunkene , und
schwache Natur ; und dem zu Folge weiset er nach den
Ersten Grundsatz der Christlichen Religion , welche der
Adam ist vor dem Falle , wie er
geschaffen seyn mußte
von Gott nach der
vollkommensten Idee : und demnächst beweiset er die
Katholischen Grundsätze von der Gnade , daß dieselbe wirksam sey an dem Menschen , weil sich in ihm die
Entbehrung , nicht die
Verneinung der
guten Werke findet , und er zu denselben sonach eine nur
unwirksame Macht habe , und deshalb
wirksam sey die
Gnade ; welche daher nicht bestehen kann ohne das
Princip des Freien Willens , der da auf
natürlichem Wege von Gott unterstützt wird durch seine
Vorsehung wie oben gesagt worden ist im II.
Zusatze desselben VIII. Grundsatzes , über welchem die
Christliche mit allen anderen Religionen übereinkommt : /welches das war , worauf
Grotius ,
Selden ,
Pufendorf vor allen
|168| anderen Dingen ihre
Systeme gründen , und zusammen stimmen mußten mit den
Römischen Rechtsgelehrten , /welche das
Natürliche Recht der Völker erklären als
eingesetzt von der Göttlichen Vorsehung .
311 CV. Das
Natürliche Recht der Völker ist erwachsen mit den
Sitten der Völker , die unter einander gleichartig eines
gemeinschaftlichen menschlichen Sinnes , ohne alle
Reflexion , und ohne daß eines ein
Beispiel nehme am anderen .
312 Dieser Grundsatz mit dem vorangehenden beigebrachten Ausspruch
Dio's stellet fest , daß die
Vorsehung sei die
Ordnerin des Natürlichen Rechts der Völker , weil sie die
Lenkerin ist in den
Angelegenheiten der Menschen .
313 Ebenderselbe begründet den Unterschied zwischen dem
Natürlichen Recht der Hebräer , dem
Natürlichen Recht der Heiden , und dem
natürlichen Rechte der Philosophen : denn es genossen bei demselben die
Heiden allein der Unterstützung der
Vorsehung , die
Hebräer aber genossen zugleich die
außerordentliche Unterstützung des
Wahren Gottes ; weswegen die ganze
Völkerwelt bei ihnen geteilt war zwischen
Hebräer , und
Heiden : die Philosophen aber
begründen es vollkommener im Denken , als die
Völker es |169| ausüben ; welche ja nicht eher auftragen , als um ein
zweitausend Jahre nachdem sich die
Völker begründet . Vermöge
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