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gehen die Völker
aus ,
schreiten fort , und
enden nach
jener Stuffenfolge , welche begründet wird in diesem II.
Buche , wiederkehrt im IV.
Buche, , wo wir von der
Laufbahn handeln werden ,
welche die Völker zurücklegen , und mit dem
Rücklauf der Menschlichen Dinge im V.
Buche.
394 VI. Der
sechste ist ein
System des Natürlichen Rechtes der Völker ; dessen
Lehre von dem
Anbeginn der Gentes , bei denen ihm die
Materie anhob , nach einem oben aufgestellten
Grundsatze, die drei
Hauptschriftsteller, so darüber handeln,
Hugo Grotius ,
Johann Selden , und
Samuel Pufendorf hätten
anfangen müssen : sintemal sie darin alle drei einstimmig
irreten , daß sie selbige angefangen von ihrer
zweiten Hälfte , das ist von den letzten zeiten
veredelter Nationen , und demnach von Menschen, welche durch ein
ganz ausgebildetes Naturrecht aufgeklärt waren ; aus welchen Nationen die
Philosophen hervorgegangen sind , welche sich zu der Speculation einer
vollkommenen Idee der Gerechtigkeit |241| aufgeschwungen .
395Zuerst irrte
Grotius; der da aus derselben großen Liebe ,
von der Göttlichen Vorsehung abstrahiert ; und erklärt , daß sein System fest stehe , auch wenn alle Erkenntniß Gottes wegfalle : woher denn alle die
Ausstellungen , die er bei einer großen Zahl Materien gegen die
Römischen Rechtsgelehrten macht , sie ganz und gar nicht treffen , da sie als solche , die als
Princip die Göttliche Vorsehung angenommen , und die Absicht hatten, von dem
Natürlichen Rechte der Völker zu handeln , nicht von dem der
Philosophen , nicht der
Moraltheologen .
396Selden dann setzt sie , die göttliche Vorsehung, voraus , aber ohne auch nur ein wenig an die
Ungastlichkeit der ersten Völker zu denken , noch an die Scheidung , die das
Volk Gottes machte in
Hebräer , und
Heiden ; noch daran , daß , weil die
Hebräer ihr Natürliches Recht aus den Augen verloren hatten in der
Dienstbarkeit Aegyptens , Gott es ihnen wieder zuordnen mußte durch das
Gesetz , das er
Mosen auf dem
Sinai gab ; noch ferner daran , daß
Gott in seinem
Gesetze auch die
von der Gerechtigkeit abweichenden Gedanken verbietet , worauf keiner der sterblichen Gesetzgeber je sich eingelassen ; noch endlich an die
thierischen Ursprünge , welche hier
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