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Gesetze , so zu einer Demokratischen Republik gehören , ausgegangen ; damit/dadurch kraft der Sitte der Urvölker, in poetischen Characteren |264| zu denken, diese Ordnungen , und diese Gesetze , wie von den Aegyptiern alle für das menschlich bürgerthümliche Leben ersprießlichen Erfindungen auf Mercurius Trismegistus , von den Atheniensern auf Solon zurückgeführt .
417    II.     Eben so mußten dem Romulus zugeschrieben werden alle Gesetze in Betreff der Stände .
418    III.     Dem Numa eben so alle in Betreff der Heiligen Angelegenheiten , und der göttlichen Cärimonien ; in welchen nachher in ihren glanzvollsten Zeiten die Römische Religion erschien .
419    IV.     Dem Tullus Hostilius alle Gesetze , & Ordnungen für die Kriegszucht .
420    V.     Dem Servius Tullius der Census , welcher die Grundlage ist der Democratischen Republiken , und andere Gesetze in großer Zahl über die Volksfreiheit , so daß er von Tacitus als ein praecipuus Sanctor legum hervorgehoben wird : denn , wie wir darthun werden , war der Census des Servius Tullius die Basis der aristokratischen Republiken , durch welchen die Plebejen von den Edelen davon trugen das dominium bonitarium über die Felder ; wegen dessen späterhin die Volkstribunen erwählt wurden , um ihnen diesen Theil natürlicher Freiheit zu schützen ; welche Volkstribunen die Plebejen späterhin allgemach die ganze bürgerthümliche Freiheit erlangen machten : und so der census des Servius Tullius , weil von ihm die Gelegenheiten , und die Bewegungen dazu ausgiengen , |265| zu einem Census als Basis der Römischen volksfreien Republik erwuchs ; wie in den Anmerkungen über das Publilische Gesetz auf dem Wege der Hypothese erörtert worden , innen aber als factisch wahr wird erwiesen werden .
421    VI.     Dem Tarquinius Priscus alle Insignien  und Standeszeichen , mit welchen nachher in glanzvolleren Zeiten Roms die Majestät des Römischen Reiches prangte .
422    VII.     Eben so mußten zu den XII. Tafeln unzählige Gesetze gerechnet werden , von denen wir innen darthun werden, daß sie in späteren Zeiten gegeben wurden : und , wie vollständig |164|

 



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