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zukam , der anfänglich
Jous hieß , woher sie nachher die Genitiven
Jovis und
Juris ableiteten , wie oben angedeutet worden ist ; so wie bei den
Hebräern von den drei Theilen , welche sie aus den
Sühnopfer machen , das
Fette zum demjenigen Antheile des
Herrn kam , welcher auf dem Hochaltare verbrannt ward : ferner, daß die Lateiner sagten
praedia , welches eher die
ländlichen bedeuten mußten , als die
städtischen ; denn , wie wir nachher werden einsehen lehren ,
die ersten bebauten Lande waren die ersten
praedae der Welt ; woher
domare zuerst galt von von solcherlei Landen ; die daher in Alter Römischer Rechtssprache
manucaptae hießen ; von welchen der Ausdruck
manceps übrig blieb , ein dem Aerario wegen einer ständigen Sache Verpflichteter ; und in den Römischen Gesetzen
Jura Praedorum genannt blieben die
Servituten , welche
reale heißen , sobald sie an einer ständigen Sache haf
|281| ten : und dergleichen
terrae manucaptae mußten zuerst seyn , und heißen
mancipia , von welchen wenigstens das
Gesetz der XII. Tafeln verstanden werden muß in dem Kapitel ,
QUI NEXUM FACIET MANCIPIUMQUE , das ist wer einen Nexus consigniret , und dadurch consignieret das Besitzrecht eines Grundstücks : woher in demselben Sinne mit den alten Lateinern die
Italiener den Namen
Poderi für
Landgüter aufbrachten ; als die zuerst erworben durch Gewalt ; was bewiesen wird dadurch, daß die Neubarbaren sagten
presas terrarum von ihren Feldern mit derselben Gemarkungen : die Spanier
prendas kühne Unternehmungen nennen : die Italiener
imprese die adelichen Wappen ; und
termini sagen in der Bedeutung von
Sprachausdrücken , welches die
Scholastische Dialectik beibehalten ; und daß sie die adelichen Wappen auch
Insegne nennen ; woher ebendenselben das Verbum
insegnare kommt ; wie
Homer, zu dessen Zeit die sogenannten gemeinen Schriftzeichen noch nicht erfunden waren , von dem
Briefe des Prötus an Eurias gegen Bellerophontes sagt , er sey geschrieben gewesen durch
shmata ,
Zeichen .
434Nach allen diesen Umständen schließen unser Gebäude folgende letzte drei unbestreit
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erste , daß, nachdem bewiesen worden , daß alle heidnischen Urnationen seyen
lautlos gewesen in ihren Urzeiten , dieselben sich
vernehmlich machen mußten durch Gebehrden ,
oder Körper , welche einen natürlichen Bezug hatten
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