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und aloy, die Münze ; welche Reden|337|sarten nicht anderswoher können erwachsen seyn , als aus dem durch eine Hieroglyphe bezeichneten Gesetze, oder Rechte , welches eben gerade der Gebrauch der Medaillen ist . Wie denn dieß alls trefflich bekräftigt wird durch die Ausdrücke Ducaten , a ducendo , welches eigen ist den Feldherrn ; soldo , woher der Ausdruck Soldat kommt ; und scudo, Schild, eine Vertheidigungswaffen , welches vorher den Grund der adelichen Wappen bedeutete , der da anfangs das bebaute Feld eines jeden Vaters war in der Zeit der Familien , wie nachher wird gezeigt werden . Daher müssen Licht erhalten so viele antike Medaillen , auf denen man entweder einen Altar sieht , oder einen Lituus , welches der Stab der Augurn war , mit welchem sie die Auspicien nahmen , wie oben gesagt ist , oder einen Dreyfuß , von welchem die Orakel ertheilt worden ; woher jener Ausdruck kommt , dictum ex tripode , ein Orakelspruch ; 488von welcher Sorte der Medaillen die Flügel seyn mußten , welche die Griechen in ihren Mythen allen Körpern anfügten, welche Rechte der Helden, so in den Auspicien begründet waren, andeuteten ; wie Indanthuras unter den Realhieroglyphen , mit welchen er dem Darius antwortete , einen Vogel sandte ; und die Römischen Patricier in allen heroischen Kämpfen , welche sie mit der Plebs bestanden , wie offenbar in der Römischen Geschichte zu lesen ist , zur Verwahrung ihrer heroischen Rechte , [jenen Begründung] entgegneten , AUSPICIA ESSE SUA  , gerade wie in der wiedergekehrten Barbarei |338| die Adelichen Wappenzeichen mit Helmen [beladen] in einem Helmschmuck erscheinen , der mit Federbüschen geziert ist ; und in Westindien sich Niemand , außer den Adelichen [allein] mit Federn schmücken darf .
489   IV.      So mußte das, was Jous , Jupiter , und in der Zusammenziehung Jus hieß , zuerst vor allen anderen das Fette der Opferthiere bedeuten , so dem Jupiter gebührte , gemäß dem , was darüber oben gesagt worden ; wie in der wiedergekehrten Barbarei Canon das Kirchengesetz hieß , und das, was der Erbpachter dem [unmittelbaren] Grundherrn bezahlt ; weil vielleicht die ersten Erbpachtungen von den Geistlichen eingeführt wurden , welche [, da sie] die Grundstücke der Kirchen selbst nicht bauen konnten , [und] |205|

 



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