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und
aloy, die Münze ; welche Reden
|337|sarten nicht anderswoher können erwachsen seyn , als aus dem durch eine
Hieroglyphe bezeichneten
Gesetze, oder
Rechte , welches eben gerade der Gebrauch der
Medaillen ist . Wie denn dieß alls trefflich bekräftigt wird durch die Ausdrücke
Ducaten ,
a ducendo , welches eigen ist den Feldherrn ;
soldo , woher der Ausdruck
Soldat kommt ; und
scudo, Schild, eine Vertheidigungswaffen , welches vorher den
Grund der adelichen Wappen bedeutete , der da anfangs das
bebaute Feld eines jeden Vaters war in der Zeit der Familien , wie nachher wird gezeigt werden . Daher müssen Licht erhalten so viele
antike Medaillen , auf denen man entweder einen
Altar sieht , oder einen
Lituus , welches der Stab der Augurn war , mit welchem sie die Auspicien nahmen , wie oben gesagt ist , oder einen
Dreyfuß , von welchem die
Orakel ertheilt worden ; woher jener Ausdruck kommt ,
dictum ex tripode , ein Orakelspruch ;
488von welcher Sorte der Medaillen die
Flügel seyn mußten , welche die
Griechen in ihren
Mythen allen Körpern anfügten, welche
Rechte der Helden, so in den
Auspicien begründet waren, andeuteten ; wie
Indanthuras unter den Realhieroglyphen , mit welchen er dem
Darius antwortete , einen
Vogel sandte ; und die
Römischen Patricier in allen
heroischen Kämpfen , welche sie mit der
Plebs bestanden , wie offenbar in der
Römischen Geschichte zu lesen ist , zur Verwahrung ihrer heroischen Rechte ,
[jenen Begründung
] entgegneten ,
AUSPICIA ESSE SUA , gerade wie in der wiedergekehrten Barbarei
|338| die
Adelichen Wappenzeichen mit Helmen
[beladen
] in einem Helmschmuck erscheinen , der mit
Federbüschen geziert ist ; und in
Westindien sich Niemand , außer den
Adelichen [allein
] mit
Federn schmücken darf .
489 IV. So mußte das, was
Jous ,
Jupiter , und in der Zusammenziehung
Jus hieß , zuerst vor allen anderen das
Fette der Opferthiere bedeuten , so
dem Jupiter gebührte , gemäß dem , was darüber oben gesagt worden ; wie in der wiedergekehrten Barbarei
Canon das
Kirchengesetz hieß , und das, was der
Erbpachter dem
[unmittelbaren
] Grundherrn
bezahlt ; weil vielleicht die
ersten Erbpachtungen von den
Geistlichen eingeführt wurden , welche
[, da sie
] die Grundstücke der Kirchen selbst nicht bauen konnten ,
[und] |205|